Impressum
Lyseis GmbH
c/o CimArk AG
Rue del’industrie 23
1950 Sion
077 279 69 80
info@lyseis.ch



Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Anwendungsbereich und Leistungen 
a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lyseis GmbH (nachfolgend «Lyseis») gelten für sämtliche Beziehungen zwischen der Kundschaft und Lyseis. Sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen oder Verträge schriftlich vereinbart worden sein, so gehen diese der jeweiligen AGB-Bestimmung vor. 
b) Das erste Kennenlerngespräch, das darauf basierende Angebot sind für die Kundschaft kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Alle folgenden Tätigkeiten von Lyseis sind entgeltlich. 
c) Ohne anderweitige Abrede oder Widerruf beträgt die Gültigkeit eines Angebots 60 Tage. 
d) Nach der Annahme des Angebots erhält die Kundschaft eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail und es ist ein Vertrag im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts zustande gekommen.Diese Auftragsbestätigung ist massgeblich für die auszuführenden Arbeiten und die Zeitplanung.   

2. Vertragsänderungen 
a) Vertragsänderungen müssen schriftlich oder in anderer Form durch Text nachweisbar festgehalten werden. Sie werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung. 
b) Ein Mehraufwand, der von der Kundschaft initiiert respektive gewünscht oder verursacht wurde, wird von Lyseis als zusätzliche Leistung nach dem regulären Stundensatz von CHF 190.00 (exkl MwSt)verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.   

3. Pflichten von Lyseis 
a) Lyseis hat die vertraglich vereinbarten Leistungen transparent, professionell, sorgfältig sowie in höchster Qualität zu erbringen. 
b) Alle im Projekt bereitgestellten Informationen seitens der Kundschaft werden vertraulich behandelt. 
c) Lyseis informiert die Kundschaft regelmässig über den Projektverlauf. 
d) Lyseis kann für die Erfüllung des Auftrags oder Werkvertrags Dritte beiziehen. Lyseis haftet nicht für Fehler von den Drittpartnern.   

4. Pflichten der Kundschaft 
a) Die Kundschaft ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit das Projekt wie vereinbart und termingerecht erledigt werden kann. Dazu muss diese sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig an Lyseis übermitteln und transparent sowie umfangreich kommunizieren. Erfolgt die Zustellung von Feedback, Arbeitsunterlagen,Informationen oder Entscheidungen durch die Kundschaft verspätet, so ist Lyseis nicht mehr an einen zugesicherten Termin oder Endresultat gebunden. 
b) Verletzt die Kundschaft ihre Pflichtgemäss Bst. 4a, so berechtigt dies Lyseis zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. 
c) Die Kundschaft verpflichtet sich die Vertragsbestimmungen, Konditionen und Angaben zu gemeinsamen Projekten mit Lyseis,sofern nichts anderes vereinbart wurde, vertraulich zu behandeln.   

5. Termine 
a) Werden seitens der Kundschaft vereinbarte Termine nicht eingehalten oder der Vertrag um Leistungen erweitert,die nicht offeriert wurden, so behält sich Lyseis das Recht vor, die weitere Ausführung des Vertrags auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um die Erfüllung bestehender Verträge mit anderen Kunden und Kundinnen nicht zu gefährden.   

6. Vergütungen, Budgets, Zahlungsmodalitäten 
a) Sofern nichts anderes vereinbart wurde(z.B. Pauschale), werden die Leistungen von Lyseis nach Aufwand und/oder gemäss Auftragsbestätigung abgerechnet. 
b) Alle Aufwände für Bar- und Kreditkartenauslagen, Botendienste, Versandkosten, Reisen, etc. werden der Kundschaft weiter verrechnet. 
c) Transport- und Reisespesen werden wie folgt verrechnet: Fahrspesen von Fr. 0.80/km, Ticket für den öffentlichen Verkehr 1.Klasse. 
d) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach Beendigung des Projekts. Lyseis behält sich das Recht vor, Teilrechnungen zu stellen. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der Frist zu bezahlen. 
e) Wird ein von der Kundschaft bereits erteilter Auftrag zurückgezogen, werden die bereits erfolgten Leistungen in Rechnung gestellt.   

7. Rechte, geistiges Eigentum und Nutzung 
a) Lyseis hat das Recht, sämtliche von ihr geschaffene Lösungen zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen. Eine Freigabe der Eigenwerbung wird jeweils bei der Kundschaft eingeholt, sofern die Firma erkennbar ist. Lyseis ist ausserdem berechtigt, seine Urheberschaft in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen. 
b) Die Herausgabe aller detaillierten Dateien ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, entsprechend hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Herausgabe.  

8. Aufbewahrung Daten und Unterlagen 
a) Lyseis ist verpflichtet, alle wichtigen Auftragsunterlagen für ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages aufzubewahren. Die Berechnungsdateien bleiben grundsätzlich im Besitz von Lyseis. 

9. Haftungsausschluss 
a) Lyseis haftet nicht für inkorrekte Auswertungen. Seien diese aufgrund von Fehlern von Lyseis oder von inkorrekten Daten oder Informationen seitens des Kundens oder anderen Drittpartner. Jede weitere Haftung von Lyseis für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Artist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.   

10.   Salvatorische Klausel 
a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht tangiert. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.      Firma, anwendbares Recht und Gerichtsstand 
a) Die Lyseis GmbH ist im schweizerischen Handelsregister eingetragen(CHE-179.609.213). Der Firmensitz ist Sion.  
b) Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Kundschaft und Lyseis unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss eines Kollisionsrechts sowie – soweit es anwendbar wäre – unter Ausschluss des CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sion.   

12.      Kontakt Lyseis GmbH, c/o CimArk AG, Rue de l’industrie 23, 1950 Sion, 077 279 69 80, info@lyseis.ch     Lyseis GmbH, 28.11.2023